Die Urkunde

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Urkunde



Warum wir 2024 die 1000 Jahre feiern


Schon vor vielen tausend Jahren leben im Gebiet der heutigen Börde Menschen. Dies belegen jungstein-, bronze- und eisenzeitliche Funde aus diesen Zeiten. Wenn jedoch ein 1000-jähriges Jubiläum gefeiert werden soll, dann muss ein schriftliches, wissenschaftlich eindeutig nachweisbares Dokument vorhanden sein. Es wird also die erste schriftliche Erwähnung der Jubiläumsdörfer gefeiert.

In unserem Fall liegt jedoch das Problem vor, dass auf der Urkunde, in der unsere Jubiläumsorte erstmals genannt werden, kein Datum vermerkt ist.


Wie datiert man eine Urkunde ohne Datum?


Vor dieser Aufgabe stehen Historiker seit Jahrhunderten und dennoch ist die Lösung in manchen Fällen ganz einfach. Ist kein Datum vorhanden oder ist es nicht mehr lesbar, schaut man sich die in der Urkunde erwähnten Personen genauer an. Der Historiker findet heraus, von wann bis wann sie gelebt und wo sie gewirkt haben. Auf diese Weise lässt sich ein Entstehungsdatum in vielen Fällen eingrenzen und ableiten.

Nun schreitet die Forschung im Laufe der Jahre fort, sodass der Regionalhistoriker Enno Heyken in den 1970er Jahren noch von einer Datierung nach 1015 ausgeht. Der Historiker Dr. Arend Mindermann kann jedoch zu Beginn der 2000er Jahre die Entstehungszeit der Urkunde auf die Jahre 1024 bis 1028 weiter eingrenzen. Entscheidend sind hierfür die Lebensdaten zweier Personen.


Urkunde des Verdener Bischofs Wigger


In der undatierten Verdener Urkunde, in der die Dörfer Hamersen, Klein Meckelsen, Vierden, Tiste, Sittensen und Groß Meckelsen erstmals urkundlich erwähnt werden, findet sich eine Reihe von Personennamen. Zwei der Personen lassen sich zeitlich eingrenzen. Bischof Wigger wird 1013 Bischof in Verden und stirbt 1031. Erich Bischof von Havelberg ist Schreiber bei Kaiser Heinrich II. Als dieser am 13. Juli des Jahres 1024 stirbt, endet für Bischof Erich von Havelberg seine Zeit am Hofe des Kaisers. Er zieht sich an den Hof des Verdener Bischofs zurück und hat hier nun die Funktion eines Weihbischofes inne. Am 23. November 1028 wird er letztmalig bei der Einweihung einiger Altäre im Dom zu Verden erwähnt.

Aus dieser Zeit zwischen 1024 und 1028, in der sowohl Bischof Wigger als auch Erich von Havelberg in Verden sind, stammt nach heutigem Forschungsstand die undatierte Bischofsurkunde. In ihr werden unter anderem die grundherrlichen Zehntrechte des Bischofs Wigger und des Verdener Diakons Folkhard (sinngemäß zusammengefasst) festgehalten.


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